Zur Klarstellung der im gemeinderätlichen Betriebsausschuss verkündeten Entscheidung, Elektrofahrzeuge in Baden-Baden kostenloses Parken zu ermöglichen, stelle Grünen-Stadtrat Günter Seifermann die folgende Anfrage an OB Mergen:
Von: Uta Henke
Gesendet: Mittwoch, 6. Juli 2016 16:10
An: Günter Seifermann <seifermann@rebland-gruene.de>
Betreff: WG: AW: Ihre Anfrage im Gemeinderat am 27.06.2016 – kostenloses Parken für E-Fahrzeuge
Sehr geehrter Herr Seifermann,
unter von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen (sogenannte Plug-In-Hybride) werden Fahrzeuge verstanden, die über eine Kombination von Verbrennungs- und Elektromotor verfügen, wobei die Batterie für den Elektromotor über eine externe Stromquelle geladen werden kann. Sie fahren für eine gewisse Strecke (Kurzstrecke) rein elektronisch.
Als Beispiel können wir Fahrzeuge von Toyota zu nennen, die schon relativ lange Hybridfahrzeugen anbieten. Aber auch andere Hersteller (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) wie Opel, Honda oder Porsche usw. haben solche Fahrzeuge bereits im Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Henke
Leiterin Fachbereich Bürgerdienste, Sicherheit u. Umwelt
Briegelackerstr. 21, 76532 Baden Baden
Von: Günter Seifermann <seifermann@rebland-gruene.de>
An: „‚Uta Henke'“
Datum: 04.07.2016 11:55
Betreff: AW: Ihre Anfrage im Gemeinderat am 27.06.2016 – kostenloses Parken für E-Fahrzeuge
Sehr geehrte Frau Henke,
vielen Dank für Ihre Info. Leider ist der Begriff „von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge“ für mich nicht einordenbar. Geht es hier um die Fahrzeuge, die derzeit im Verkehr und Handel sind?
Haben Sie Automarken- und -Typen, die Sie spezifizieren können?
Gruß
Günter Seifermann
Stadt- und Ortschaftsrat B90/Die GRÜNEN
Baden-Baden-Steinbach
Von: Uta Henke
Gesendet: Montag, 4. Juli 2016 11:23
An: guenter.seifermann@gemeinderat.baden-baden.de
Betreff: WG: Ihre Anfrage im Gemeinderat am 27.06.2016 – kostenloses Parken für E-Fahrzeuge
Sehr geehrter Herr Seifermann,
gerne kommen wir auf Ihre Anfrage im Gemeinderat, ob die Befreiung von den Parkgebühren für E-Fahrzeuge auch für Hybridfahrzeuge gilt., zurück.
Das Elektromobilitätsgesetz legt fest, welche Fahrzeuge als elektrisch betriebene Fahrzeuge zu klassifizieren sind und welche elektrisch betriebenen Fahrzeuge Bevorrechtigungen erhalten dürfen.
Danach kann folgenden Fahrzeugen das E-Kennzeichen auf Antrag zugeteilt werden:
- reinen Batterieelektrofahrzeugen
- Brennstoffzellenfahrzeugen
- von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen
Mit dieser Kennzeichnung können die Fahrzeuge auf den entsprechend gekennzeichneten Flächen kostenlos parken.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Henke
Leiterin Fachbereich Bürgerdienste, Sicherheit u. Umwelt Briegelackerstr. 21, 76532 Baden Baden
KLärungsbedarf bei Parkgebührenbefreiung
Stadtrat Seifermann macht Druck in Sachen Elektroautos – Schreiben an OB Mergen wegen kostenlosen Parkens
Grünen-Stadtrat Günter SeifermannMehrmals habe er beim Fachbereich Bürgerdienste nachgefragt und dann die Antwort erhalten, dass auch sogenannte Hybridelektrofahrzeuge unter die «verkündete Parkgebührenbefreiung» in Baden-Baden fallen würden.
In einem Schreiben an OB Margret Mergen bittet der rührige grüne Stadt- und Ortschaftsrat Günter Seifermann, dass bezüglich der praktischen Umsetzung des kostenlosen Parkens für Elektro- und Hybridfahrzeuge er der Oberbürgermeisterin dankbar wäre, wenn diese die hierzu nötigen Informationen «nunmehr rasch veröffentlichen» könnte.
Hierzu zähle vor allem die Mitteilung, für welche ansonsten gebührenpflichtige Parkplätze diese Befreiung gelte und in welcher Weise die Elektro- und Hybridfahrzeuge kenntlich gemacht werden müssten. «Ist hierzu die Ausgabe von Parkausweisen geplant? Wird die städtische Parkgebührensatzung dieser Neuregelung angepasst?», stellt Stadtrat Seifermann zwei offenbar ungeklärte Fragen.
goodnews4 vom 09. Juli 2016
BNN / Acher-u.Bühler Bote vom 12. Juli 2016
BNN vom 25. August 2016
BNN vom 25. August 2016
Badisches Tagblatt vom 25. August 2016
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