Antwort von OB Gerstner: 26 Jahre alte Bauruine in Neuweier geniesst Bestandsschutz

Betreff: Bürgersprechstunde des OB Gerstner – Eigenes Anliegen
Sehr geehrter Herr Seifermann,
am Donnerstag, 07.05.2009 findet im Rathaus Neuweier eine Bürgerfragestunde mit unserem OB Gerstner statt. Anschließend soll eine Ortsbegehung stattfinden.
An diesem Termin kann ich berufsbedingt leider nicht teilnehmen, deshalb wende ich mich mit meinem Anliegen heute an Sie.
In der Straße “Im Grün” in Neuweier wird seit nunmehr über 26 Jahren von Herrn N.N. ein Wohnhaus gebaut, daß jedoch bis zum heutigen Tage nicht fertiggestellt ist, und möglicherweise auch aufgrund der Verwitterung und des Zustandes der Bausubstanz nicht mehr fertiggestellt werden kann.
Herr N.N.(Bauherr dieser “Ruine”) wurde schon mehr als 5 Jahre nicht mehr auf der Baustelle gesehen. Anzeichen für ein Weiterbauen sind keine erkennbar. Eine Nachfrage unsererseits beim Bauordnungsamt Baden-Baden ergab, dass solange ein Baufortschritt erkennbar wäre, es keinerlei Handhabe gäbe, etwas an der Situation zu ändern.
Des Weiteren wurde meinerseits die Polizei Umwelt/Gewerbe gebeten, sich der Sache dahingehend anzunehmen, da auf dem Gelände Sondermüll in Form von Eternitplatten gelagert wurden. Des Weiteren machte man Herrn N.N. die Auflage, die Baustelle dahingehend abzusichern, damit keine Gefährdung für Aussenstehende zu erwarten ist. Dies wurde von ihm, wenn auch in mangelhafter Art und Weise auch beseitigt und “abgesichert”, jedoch ist von einem solchen Bauzaun, aufgrund der Jahre wieder nichts mehr zu sehen. Die in meinem Bereich der Straße wohnenden Kinder wurden auf die ausgehenden Gefahren der “Ruine” hingewiesen, jedoch ist ein Einstieg in die Bauruine durch fremde Kinder jederzeit problemlos möglich. Aufgrund der Baufälligkeit des Hauses im Innern kann eine Gefahr für diese Kinder nicht ausgeschlossen werden.
Es wäre schön, wenn man bei der Ortsbegehung von Neuweier diese “Bauruine”, meines Wissens Im Grün 6, mit einschließen könnte, damit Lösungen gefunden werden könnten, diesen Schandfleck zu verändern.
An der Bürgerfragestunde werden auch Herr N.N. und Herr N.N. teilnehmen, die unmittelbare Angrenzer an die Ruine sind.
Beide werden das Problem an diesem Nachmittag auch ansprechen.
Es sind aber letztendlich alle Angrenzer von diesem Schandfleck betroffen.
Ich selbst möchte Ihnen das Problem schon einmal im Vorblick der Ortsbegehung zur Kenntnis geben, damit sie eventuell dieses Objekt mit aufnehmen können, bzw. sich im Vorhinein selbst schon einmal ein Bild des Anwesens machen können. Ich selbst stehe für Rückfragen oder auch eine gemeinsamte Besichtigung gerne noch zur Verfügung.
N.N.
Im Grün
76534 Baden- Baden Neuweier
E-Mail eines Mitbürgers vom 03. Mai 2009 an Stadt/Ortschaftsrat Günter Seifermann
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Bürgersprechstunde des OB Gerstner in Neuweier
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gerstner,
nachstehende Mail erreicht mich im Vorfeld Ihres “Vor-Ort-Termins” vom 07.05. in Neuweier. Ich wollte Sie rechtzeitig darüber informieren und Sie bitten, sich selbst vor Ort ein Bild zu machen. Herrn Eiselt habe ich mit dieser Mail ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Den Namen des Mitbürgers habe ich anonymisiert.
Nur der Ordnung halber stelle ich fest, dass ich auf mein Schreiben vom 20.04. zu Ihrer Einladung zum Termin bis heute keine Antwort von Ihnen erhielt (Anlage pdf).
Mit freundlichem Gruß!
Günter Seifermann
Stadt-u.Ortschaftsrat B90/Die GRÜNEN
Baden-Baden-Steinbach
E-Mail vom 04. Mai 2009 an OB Gerstner
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Sehr geehrter Herr N.N.,

bei unserem Ortstermin am 16.09.2009 haben wir folgende Punkte, die aus bauordnungsrechtlicher Sicht dringend geboten sind, festgehalten:

1. Der Zaun um das Grundstück herum wird wieder ordnungsgemäß hergestellt, so dass ein Betreten durch Unbefugte ausgeschlossen wird.

2. Zumindest die Fenster im Erdgeschoss sind ordnungsgemäß zu verschließen, dass ebenfalls ein Betreten durch unbefugte Dritte nicht möglich ist.

Ziffer 1 und 2 sind deshalb geboten, weil auf Grund des Zustands des Grundstücks und des Gebäudes die Gefahr besteht, dass sich Unbefugte, die das Gelände betreten, verletzen können. Dies gilt ganz besonders für spielende Kinder, was bei den Absicherungsmaßnahmen zu berücksichtigen ist.

3. Im südöstlichen Grundstücksbereich vor der Garage befindet sich eine Vertiefung, in der nicht angeschlossene Abwasserleitungen zusammen laufen. Diese Vertiefung wird ordnungsgemäß, z. B. mit Rollkies, verschlossen.

4. Die Wasserleitung im Grundstück, die nach Ihrer Aussage von den Stadtwerken bereits stillgelegt wurde, soll mit Platten ordnungsgemäß abgedeckt werden. Der Anschluss der Grundstücke Kappler / Rettig ist von den Stadtwerken über die Schützenbergstraße getrennt sichergestellt worden.

5. Bei den sonstigen im Grundstück, u. a. entlang der östlichen Grundstücksgrenze, zu sehenden schwarzen Rohre bzw. Leitungen handelt es sich ausschließlich um Leerrohre.

6. Um einen weiteren Verfall des Gebäudes zu verhindern, soll zumindest das Dach ordnungsgemäß durch eine Fachfirma fertig gestellt werden.

Für die Ziffern 1 bis 4 setzen wir Ihnen eine Frist bis 30. November 2009. Die Ziffer 6 ist bis 30.06.2010 umzusetzen. Sollte dies nicht geschehen, werden wir einen statischen Nachweis der vorhandenen Standsicherheit des Gebäudes, sowie, je nach Ergebnis, einen Teilabbruch anordnen. Außerdem weisen wir Sie bereits jetzt schon darauf hin, dass wir die im Brief enthaltenen Auflagen gegebenenfalls mit einem förmlichen Verwaltungsakt verfügen und diese dann notwendigenfalls im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens bis hin zur Ersatzvornahme durchsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Stenzel
Schreiben vom 17. September 2009 Städt.Bauordnungsamt an den Eigentümer der Bauruine
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Sehr geehrter Herr Stenzel,
Sie hatten mir vor einigen Wochen mündlich mitgeteilt, dass Sie vor Ort einen Termin haben und mich über dessen Ergebnis unterrichten werden. Ich frage deshalb an, was der derzeitige Stand ist. Auch die „Petenten aus der OB-Sprechstunde“ haben bis dato keine Antwort.
Nach dem interessanten Vortrag von Herrn Dr.Stopfkuchen-Menzel vom 13.11. bin ich der Meinung, dass für diesen unbewohnbaren Rohbau spätestens nach 3 Jahren die Baugenehmigung erloschen ist und Sie sicher „nach Ermessen der Verwaltung“ die Abbruchverfügung erlassen haben.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichem Gruß!
Günter Seifermann
E-Mail vom 17. November 2009 an Städt.Bauordnungsamt (Herrn Stenzel)
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Sehr geehrter Herr Seifermann,
anbei erhalten Sie meinen Brief vom 17.09.2009, aus dem Sie entnehmen
können, welches weitere Vorgehen wir uns hier vorstellen.
Rein rechtlich gesehen und gerade dies wurde auch von Herrn Dr.
Stopfkuchen-Menzel bestätigt, bewegen wir uns aber auf sehr dünnem Eis.
Nach unserer Aktenlage wurden zumindest zur Baustellensicherung immer
wieder Arbeiten am Baugrundstück durchgeführt. Selbst wenn wir davon
ausgehen, dass die Bauarbeiten länger als 3 Jahre unterbrochen waren, so
fordert das Baurecht, bevor eine eventuelle Abbruchverfügung ergeht,
insbesondere unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
und der in Artikel 14 Grundgesetz gegebenen Eigentumsgarantie, eine
Überprüfung, ob das Bauvorhaben auch materiell rechtswidrig ist. Aus der
ständigen Rechtsprechung der Gerichte ergibt sich, dass eine formelle
Rechtswidrigkeit nicht ausreicht, sofern ein Bauvorhaben materiell
Genehmigungsfähig ist. Genau das ist beim Gebäude von Herrn Fauth der Fall.
Würde er genau die gleiche Baugenehmigung wieder beantragen, so müsste
diese, da bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Anspruch auf die
Baugenehmigung besteht, wiedererteilt werden.
Betrachtet man das Ganze anders herum und wir würden tatsächlich eine
Abbruchverfügung erlassen, so hat Herr Dr. Stopfkuchen-Menzel auch
bestätigt, dass wenn, wie in diesem Fall, kein Geld vorhanden ist,
letztendlich die Stadt die Kosten des Abbruchs zu tragen hätte. Dies ging
zu Lasten des ohnehin angespannten Haushalts.
Uns allen ist sehr bewusst, dass diese Situation für die Nachbarn nicht
schön ist. Einer gerichtlichen Überprüfung, ob hier vom Ermessen richtig
Gebrauch gemacht wurde, würde jedoch eine Abbruchverfügung nicht stand
halten.
Was die Information der betroffenen Nachbarn angeht, so hat unser
Bausachverständiger, Herr Nitt, u. a. Herr Kappeler bei Telefonaten zu dem
Sachstand unterrichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Peter B. Stenzel
Stadt Baden-Baden
Leiter Fachgebiet Bauordnung
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Schreiben vom 25. November 2009 an Stadt-u.Ortschaftsrat Günter Seifermann
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Von: Günter Seifermann [mailto:soapman@t-online.de]
Gesendet: Mittwoch, 30. Juni 2010 11:41
An: Gerstner,Wolfgang OB (E-Mail)
Betreff: Jahrzehnte alte Bauruine in Neuweier / Nach heutigem Fristablauf Bitte um Einleitung von Zwangsmaßnahmen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gerstner,
sehr geehrter Herr Stenzel,

folgende Rückmeldung erhielt ich soeben von den Neuweierer Mitbürgern, die beim OB-Vor-Ort-Termin vom 07.05.2009 bei Ihnen vorstellig geworden. Sicher ist Ihnen bekannt, dass ich mich damals mehrfach mit der Aufforderung zur Bearbeitung dieser leidigen Angelegenheit an Sie wenden musste, was dann letztlich zu den Auflagen gemäß Schreiben vom 17.09.10 mit Fristsetzung 30. Juni 2010 führte:

Sehr geehrter Herr Seifermann,
Zu Ziffer 1 und 2: Der Bauzaun ( wenn man ihn als einen solchen bezeichnen möchte ) wurde zwar von Herrn Fauth wieder aufgerichtet, jedoch ist ein Betreten des Grundstücks immer noch, auch für Nichtkletterer jederzeit möglich, auch die Begehung der Ruine selbst.
Zu Ziffer 3: Die Vertiefung wurde von Herrn N.N. mit dem vor der Ruine gelagerten Erdreich zumindest verschlossen. Ob dies ausreicht, entzieht sich meiner fachlichen Kompetenz.
Zu Ziffer 6: Traurig aber wahr, es hat sich hier überhaupt nichts getan. Es hat sich kein Stein und keine Latte bewegt. Herr N.N. selbst war schon mehrere Wochen nicht mehr auf der Ruine, so dass ich davon ausgehe, dass auch weiterhin kein Weiterbau erfolgen wird.
Mit freundlichen Grüssen
N.N.

Bitte setzen Sie sich in dieser Sache mit Nachdruck persönlich ein; schließlich sind Sie bei den Mitbürgern und mir im Wort. So kann es einfach nicht weitergehen. Zwangsmaßnahmen sind zum „30-jährigen Jubiläum“ dieser Bauruine überfällig!
Dafür und Ihre Antwort danke ich im Voraus bestens.
Mit freundlichem Gruß!
Günter Seifermann
Stadt-u.Ortschaftsrat B90/Die GRÜNEN
Baden-Baden-Steinbach
Schreiben vom 30. Juni 2010 an Herrn Oberbürgermeister Gerstner
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Schreiben vom 18.11.10 von OB Gerstner an Stadt-u.Ortschaftsrat Günter Seifermann

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